Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 10.01.2023
A. Geltungsbereich und Ausschluss abweichender Regelungen
I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftig geschlossenen Kaufverträge zwischen C. Jul. Herbertz GmbH und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen die im Folgenden „Kunden“ genannt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für sämtliche Bestellungen, die Kunden über den Online-Shop „https://herbertz-messerclub.de“ der C. Jul. Herbertz GmbH, Mangenberger Str. 334 – 336, 42655 Solingen, im Handelsregister eingetragen unter Amtsgericht Wuppertal HRB 15682 abgeben.
II. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragswerke werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese haben auch dann keine Gültigkeit, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder vorbehaltlos Leistungen gegenüber dem Kunden erbringen oder Leistungen des Kunden annehmen. Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde der Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben auch dann keine Gültigkeit, wenn diese unabhängig vom Inhalt unserer Bestimmungen von gesetzlichen Regelungen abweichen.
B. Angebot / Vertragsabschluss
I. Unsere Angebote und sonstige Informationen und Preise aus Prospekten oder Werbung sind freibleibend. Geringfügige Änderungen bleiben in Abstimmung mit dem Kunden vorbehalten.
II. Für Bestellungen im B2B Onlineshop gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons "Kaufen" im Onlineshop eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
III. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 5 Arbeitstagen annehmen.
IV. Ergänzungen und Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform besteht auch bei Zusendung eines Telefaxes oder einer E-Mail.
V. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktions-, Farb- und Modelländerungen vorzunehmen.
C. Preise und Versandkosten
I. Es gilt ergänzend die Preisliste sowie die Gebührenverordnung von C. Jul. Herbertz GmbH in ihrer jeweils geltenden Fassung.
II. Die Verkaufspreise sind ohne die Mehrwertsteuer als Nettopreise aufgeführt und verstehen sich somit zuzüglich Mehrwertsteuer und Versand- und Verpackungskosten.
III. Für Bestellungen außerhalb des Onlineshops wird ab dem 01.03.2023 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro pro Auftrag berechnet.
IV. Die Versandkosten innerhalb Deutschlands betragen pauschal 8,95 EUR (inkl. MwSt.) pro Paket. Zuschläge für Gefahrstoffe, Express, Übergewicht- Volumen oder Sendungen ins Ausland entnehmen Sie bitte der Versandkostentabelle.
V. Lieferungen über 550,00 Euro netto werden im Inland frei Bestimmungsort versandkostenfrei ausgeliefert. Bei einer Bestellmenge von weniger als 5 Einheiten und / oder einem Warenwert von unter 75,- Euro wird zuzuüglich der Versandkosten ein Zuschlag in Höhe von 10,- € berechnet.
VI. Bei Direktversand an Dritte gilt ein Mindestbestellwert in Höhe von min 75,- € und ein Preisaufschlag in Höhe von 25 % des netto Rechnungsbetrages, maximal 250 Euro.
VII. Retouren von Dritten sind direkt an den Vertragspartner zurückzusenden. Erfolgt die Warenrücksendung durch Dritte direkt an C. Jul. Herbertz GmbH wird diese auf Kosten und zu Lasten des Absenders zurückgesandt.
VIII. Artikel die mit Verpackunseinheitsgrößen ausgezeichnet sind können ausschließlich in der Menge der ausgeschriebenen Verpackungseinheitsgröße bestellt werden.
IX. Rechnungen werden dem Kunden bei Bestellungen außerhalb des Onlineshops digital übersandt, sofern der Kunde dem digitalen Rechnungsversandt nicht ausdrücklich widerspricht. Bei nicht digitalem Rechnungsversand wird ein Preisaufschlag in Höhe von 2,50 EUR erhoben.
X. Ändern sich nach der Preisvereinbarung Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. Wir behalten uns weiter eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Lieferung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte Umstände eintreten, die die Herstellung oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnisses gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarung wesentlich verteuern.
D. Lieferung und Selbstbelieferungsvorbehalt
I. Bei Lieferung der Ware erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, Versand oder Transport auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mangels anderweitiger Vereinbarung steht uns die Wahl des Versandwegs, der Versandart sowie des Transportmittels und der Verpackungsart zu. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt mangels anderweitiger Vereinbarung durch den Kunden. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen. Etwaige Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden.
II. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands liegt es in der Verantwortung des Kunden, sämtliche erforderlichen Import- und Exportbestimmungen zu beachten und die ggfls. erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen. Wir haften nicht für Transportschäden. Transportschäden und Fehlmengen sind gegenüber dem Transporteur zu reklamieren und von diesem schriftlich bestätigen zulassen. Die Ware ist vom Transporteur ggfls. nur unter ausdrücklichem Vorbehalt abzunehmen.
III. Erfüllt der Kunde seine Abnahmepflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so sind wir, unbeschadet sonstiger Rechte, nicht an die Vorschriften über den Selbsthilfeverkauf gebunden und können den Liefergegenstand, nachdem wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, freihändig verkaufen. Wir können in diesem Falle ohne gesonderten Nachweis einen Schaden in Höhe von 25 % des Bestellwertes geltend machen. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Kunden oder eines höheren Schadens durch uns ist nicht ausgeschlossen.
IV. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes vom Kunden gewünscht wird, erstatten wir die ggf. bereits erbrachten Gegenleistungen unverzüglich.
E. Lieferzeit
I. Ein von uns angegebener Liefertermin bezieht sich immer auf unseren Warenausgang, nicht auf das Eintreffen der Ware bei unseren Kunden.
II. Lieferfristen sind - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde - unverbindlich.
III. Wird die Art oder der Umfang der Bestellung nachträglich einvernehmlich geändert, wird eine gegebenenfalls ursprünglich vereinbarte Lieferzeit außer Kraft gesetzt.
IV. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden – einschließlich etwaiger Mehraufwendungen – ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, behalten wir uns vor.
V. Nicht vorhersehbare, nicht abwendbare Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streik und Aussperrung, bei uns oder bei einem unserer Lieferanten, welche uns oder unsere Lieferanten an der rechtzeitigen, sachgemäßen Ausführung hindern, berechtigen uns nach unserer Wahl, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zu beenden oder auszusetzen. Bei Überschreitung von Lieferzeiten bleibt der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Der Kunde wird von uns unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informiert. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren, nicht abwendbaren Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- und handelspolitische Maßnahmen, Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, unseren Lieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten. Wir setzen uns für eine sorgfältige Auswahl unserer Vor- bzw. Unterlieferanten ein.
F. Zahlungsbedingungen/ Fälligkeit der Vergütung / Zahlungsverzug
I. Die Zahlung bei Bestellung erfolgt wahlweise per SEPA-Firmenlastschrift oder Vorkasse. Ab der sechsten Bestellung ist nach vollständiger Zahlung der ersten fünf Rechnungen und schriftlicher Zustimmung durch die C. Jul. Herbertz GmbH die Zahlungsart Kauf auf Rechnung möglich.
II. Bei Zahlung durch Vorkasse wird der zu zahlende Betrag unverzüglich nach dem Vertragsschluss fällig. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen nur gegen Vorkasse zu liefern. In diesem Fall wird das Produkt erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags an den Kunden versendet. Bei bestellter Ware die nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt wird, sind wird berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des uns hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen.
III. Falls nicht anders vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, hat die Zahlung – ohne Abzüge, insbesondere auch ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
IV. Sollte im Einzelfall eine Bestellung von Kommissionsware vereinbart werden, wird der zu zahlende Betrag jeweils monatlich berechnet und sofort fällig. Das Manko Risiko liegt beim Kunden; nicht zurückgesandte oder fehlerhafte Ware wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Nicht verkaufte Ware ist spätestens nach 3 Monaten in einwandfreiem Zustand wieder an uns zurückzusenden. Unvollständige Rücksendungen, beschädigte Ware, Verpackungen, aufgebrachte Aufkleber und Etiketten die zu Aufbereitungskosten oder gar Abschreibung der Ware führen, werden mit 100% Warenwert ggf. zusätzlich / oder entsprechend der Kostenverordnung (Anlage 1) zur Aufbereitung berechnet.
V. Der Kunde kommt spätestens 20 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.
VI. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, hat der Kunde, ohne Mahnung, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
VII. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen gegen den Kunden einschließlich laufender Wechselverpflichtungen zur Folge. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des uns hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen, es sei denn, der Kunde leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.
VIII. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich, sofern die Gegenforderung unbestritten ist, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde.
IX. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden gilt nur für Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
G. Eigentumsvorbehalt
I. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum.
II. Im Falle von Verbindung und Vermischung setzt sich unser Eigentum an dem neu entstandenen Gegenstand im Verhältnis der gelieferten Ware zu demjenigen des neuen Gegenstandes fort. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Abschnitt G. Absatz 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die Miteigentumsrechte des Kunden gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Abschnitt G. Absatz 1.
III. Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der sich ggf. bereits im Besitz der Ware befindliche Kunde verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln.
IV. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
V. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
VI. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen.
VII. Soweit der Dritte bei einer Pfändung nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet unser Vertragspartner für den uns insoweit entstandenen Ausfall. Unser Kunde darf die gelieferte Ware jedoch nicht selbst verpfänden oder sicherungsübereignen. Er hat die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten und haftet für den entstandenen Ausfall. Unser Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder zu einem sonstigen Veräußerungsgeschäft darüber im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung nur unter der Voraussetzung berechtigt und ermächtigt, dass er sich selbst das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gegen seinen Abnehmer vorbehält. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Unser Vertragspartner tritt uns schon jetzt alle ihm hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages zzgl. MwSt. mit allen Nebenrechten gegen seine Abnehmer oder Dritte zur Sicherheit ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Unser Vertragspartner bleibt zur Einziehung dieser Forderung auch nach der Abtretung bis zum Widerruf ermächtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis unseres Vertragspartners erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen geschlossene Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Anmeldung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse unseres Vertragspartners, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen können. Unser Vertragspartner ist dann zur Mitwirkung beim Einzug der Forderung verpflichtet. Nach Wegfall der Verfügungsberechtigung unseres Vertragspartners sind wir zur Sicherung unserer Eigentumsrechte an der Vorbehaltsware berechtigt, insbesondere auch die am Lager unseres Vertragspartners befindliche Vorbehaltsware auf dessen Kosten in Eigenbesitz zunehmen.
VIII. Von Vorstehendem bleibt unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange unser Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so können wir einerseits verlangen, dass unser Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt, darüber hinaus sind sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofortfällig; Bonifikationen gelten als verfallen. Die von unserem Vertragspartner im Vorausabgetretenen Forderungen beziehen sich auch auf den anerkannten Saldo, sowie im Falle seiner Insolvenz auf den dann vorhandenen „kausalen Saldo“. Sie dienen im selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird ein dem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen unseres Vertragspartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
I. Retoure
I. Retouren sind ausschließlich nach erfolgter Mitteilung an C. Jul. Herbertz GmbH per Email, Telefon oder Fax sowie anschließendem Erhalt einer Retourennummer direkt an unser Lager an: C. Jul. Herbertz GmbH -Retourenabteilung- Beisenstr. 47, 45964 Gladbeck zu senden. Es können keine Retouren ohne Retourennummer angenommen oder verarbeitet werden. Versandte Ware ohne Retourennummer werden dem Kunden auf dessen Kosten zurückübersandt. Es ist nicht möglich Ware an unseren Außendienst zu retournieren. Es kann nur einwandfreie Ware in originaler und einwandfreier Verpackung retourniert werden. Annahme aus Kulanz im Einzelfall nach vorheriger Absprache möglich aber auch dann gilt, dass etwaige Aufbereitungskosten nach Gebührenverordnung (Anlage 2) in Rechnung gestellt werden.
II. Grundsätzlich trägt der Kunde die Rücksendekosten. Ausnahmen hiervon gelten nur bei fehlerhafter oder irrtümlich falsch gelieferter Ware.
Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, sind wir zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
III. Bei Rücksendungen der Ware erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, Versand oder Transport auf Gefahr des Kunden. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt mangels anderweitiger Vereinbarung durch den Kunden. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
IV. Bei Rücksendungen außerhalb Deutschlands liegt es in der Verantwortung des Kunden, sämtliche erforderlichen Import- und Exportbestimmungen zu beachten und die ggfls. erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen. Wir haften nicht für Transportschäden. Transportschäden und Fehlmengen sind gegenüber dem Transporteur zu reklamieren und von diesem schriftlich bestätigen zulassen.
V. Sondervereinbarung Austauschware
Im Einzelfall und unter speziellen Bedingungen kann mit dem Vertrieb eine Vereinbarung zu Austauschware getroffen werden. In diesem Fall bieten wir dem Kunden innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit einen Artikel gegen einen anderen auszutauschen. Die Retoure der Ware erfolgt zu Lasten des Kunden und der Wert der Bestellung des Austauschartikel muss 20 % über dem des zurückgesandten Artikels liegen und mind 25,- € betragen.
Es gelten auch für diese Art der Rücksendung die Regeln der Retoure unter § I Absatz I-II.
J. Gefahrenübergang / Teillieferungen
I. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand das Werk oder Lager verlassen hat. Das gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird, wenn Teillieferungen erfolgen. Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Teillieferungen sind in Ausnahmefällen zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind, wobei die verursachten zusätzlichen Versandkosten von uns getragen werden.
II. Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch bei in unserem Lager befindlicher Ware auf den Kunden über, wenn dieser sich im Annahmeverzug befindet.
III. Wenn von uns verschuldete Verzögerungen länger als drei Monate dauern, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
K. Rechte und Pflichten des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln
Für Mängel des Liefergegenstandes und bei Rechtsmängeln haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorbehaltlich Abschnitt I wie folgt:
I. Wir übernehmen keine Garantien im Sinne von Haftungsverschärfungen oder der Übernahme besonderer Einstandspflichten, es sei denn, die Übernahme wird schriftlich vereinbart und der Begriff „Garantie“ wird von uns ausdrücklich verwendet. Dies gilt auch dann für alle von uns distributierten Marken, wenn ein Hersteller anderweitige Aussagen treffen sollte.
So dienen insbesondere Proben, Muster und Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der bloßen Spezifikation und begründen keine Garantien. Eine Bezugnahme auf vom Kunden mitgeteilte Daten oder eine Wiederholung solcher Daten dient ebenfalls nur der Leistungsbeschreibung und stellt keine Beschaffenheitsgarantie dar; keinesfalls werden derartige Daten von uns auf ihre technische oder anderweitige Richtigkeit überprüft.
II. Der Kunde trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei Sonderanfertigungen an uns zu übergebenen Unterlagen und zwar auch dann, wenn Änderungen von uns vorgeschlagen werden, die seine Billigung finden. Werden Muster vom Kunden eingesandt, haften wir nur dafür, dass die Lieferung entsprechend dem Muster unter Berücksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
III. Der Kunde muss den Liefergegenstand unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes am Bestimmungsort uns gegenüber schriftlich mitteilen, ansonsten ist er mit seinen Mängelrechten ausgeschlossen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt dies entsprechend mit der Maßgabe, dass der Mangel innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen ist. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Nach Durchführung einer Abnahme des Liefergegenstandes durch den Kunden ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme offensichtlich waren, ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, Gewährleistungsansprüche seiner Käufer („Endkunden“) zunächst eigenständig im Sinne des BGB zu prüfen und gegebenenfalls abzuwehren. Ein Verweis unseres Kunden an den Endkunden auf die Geltendmachung seiner Ansprüche unmittelbar uns gegenüber hat zu unterbleiben. Mögliche Regressansprüche unseres Kunden uns gegenüber bestimmen sich nach den §§ 478 und 479 BGB.
Unser Kunde ist nicht befugt, eigene Garantieerklärungen im Sinne des § 443 BGB abzugeben und wird diese Verpflichtung auch seinen eventuellen Abnehmern auferlegen. Geschieht dies gleichwohl nicht und werden wir aufgrund dessen von Dritten in Anspruch genommen, ist unser Kunde verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen freizustellen.
IV. Uns ist in allen Fällen Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel selbst festzustellen. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden des Kunden haben wir den gerügten Mangel sofort festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen sofort an uns zurückzusenden. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, verliert er etwaige Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln.
V. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Angelieferte Gegenstände sind, sofern sie ausschließlich unwesentliche Mängel aufweisen, unbeschadet der Rechte in Abschnitt H. vom Kunden entgegenzunehmen.
VI. Für Mängel des Liefergegenstandes leisten wir zunächst Nacherfüllung, wobei uns die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) und der Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) vorbehalten ist. Wir können mindestens zwei Mal vorhandene Mängel beseitigen oder Ersatz liefern; wir können von Nachbesserung zu Ersatzlieferung wechseln. Dabei sind wir im Rahmen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nur zur Lieferung solcher Ware verpflichtet, die der ursprünglichen Bestellung entsprechen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
VII. Der Kunde kann erst dann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Rücktritt vom Vertrag erklären oder Schadensersatz gemäß Abschnitt L. verlangen, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lassen oder ein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt. Eine Nacherfüllungsfrist ist angemessen, wenn sie der Hälfte der ursprünglichen Lieferfrist entspricht, mindestens aber 2 Wochen beträgt. Das Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
VIII. Durch die Nacherfüllung entstehende Kosten tragen wir nicht, soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist, es sei denn dies entspräche seinem vertragsmäßigen Gebrauch.
IX. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, auch sofern sie nicht auf ein Eigenverschulden des Kunden zurückzuführen sind.
X. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendigen erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
XI. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht für uns keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne die vorherige Zustimmung von uns vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
XII. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
XIII. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Abweichungen: Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln wird auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Diese Verjährungsfrist gilt auch für die vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Sachmangel der Ware beruhen.
Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen
(1.) für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(2.) für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
(3.) soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben,
(4.) im Falle unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens,
(5.) soweit wir eine Garantie übernommen haben,
(6.) für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 445b BGB).
Bei gebrauchten Waren sind Rechte und Ansprüche aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
XIV. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung führt nicht zum Neubeginn der Verjährungsfrist. Diese verlängert sich jedoch um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Unterbrechungen der Nutzung.
L. Haftung /Schadenersatz und Aufwendungen
Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
I. Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund eines Mangels jedoch nicht am Werk selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Dies gilt nicht sofern wir den Mangel arglistig verschwiegen haben, eine eventuell eingeräumte Beschaffenheitsgarantie nicht eingehalten wurde sowie bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. Ferner gilt dieser Ausschluss nicht, sofern es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung handelt.
II. Wir haften uneingeschränkt für Schäden die aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen. Außerdem haften wir uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und im Rahmen einer Garantie.
III. Wir haften ebenfalls uneingeschränkt, wenn dies aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben ist.
IV. Im Übrigen haften wir bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, lediglich in Höhe eines vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschadens. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um Pflichten, die wir im Rahmen des Vertrages zur Erreichung des Vertragszweckes auferlegt wurden und auf die der Käufer regelmäßig vertrauen durfte, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst aufgrund der Erfüllung dieser Pflichten möglich ist.
V. Bei der fahrlässigen Verletzung einer für den Vertrag nicht wesentlichen Pflicht (Nebenpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes.
VI. Diese Regelungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
M. Nutzungsrechte
I. Zur Erleichterung des Weiterverkaufs der Ware stellen wir unseren Kunden im Händlerbereich auf unserer Internetseite sowie in unseren Katalogen Abbildungen und Werbetexte bezüglich der gekauften Ware zu dessen eigenen Werbezwecken zur Verfügung. Das von uns über den Herbertz-FTP-Bilddatenserver, über www. cjherbertz.de und im Händlerbereich des Onlineshops bereitgestellte Logo-, Bild- und Textmaterial kann unser Vertragspartner zur Bewerbung der Produkteverwenden. Diese Zusage bezieht sich nicht auf die Produkte von Thermacell und YAXELL und ist bis auf Widerruf durch uns gültig.
II. Die Erteilung dieses Nutzungsrechts gilt nur in Verbindung mit der gleichzeitigen Abnahme der entsprechenden Ware durch unseren Vertragspartner über uns.
III. Die Weitergabe der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Im Falle einer unberechtigten Weitergabe an Dritte erlischt das Recht auf Nutzung der Daten des Kunden mit sofortiger Wirkung. Die genutzten Daten sind regelmäßig, spätestens alle 14 Tage, zu aktualisieren.
N. Schutzrechte
I. Der Kunde gestattet der C. Jul. Herbertz GmbH zeitlich und räumlich unbeschränkt die Nutzung sowie die Weitergabe von Daten- und Bildmaterial, welches der Kunde der C. Jul. Herbertz GmbH zur Verfügung stellt.
Wir sind zu diesem Zweck berechtigt, unter Berücksichtigung der Belange des Kunden die Bilder zu verändern, insbesondere zuzuschneiden und/oder mit anderen Bildern zu kombinieren.
II. Der Kunde wird nach freier Wahl durch die C. Jul. Herbertz GmbH entweder an der Stelle auf unserer Website, an der wir die Bilder einbinden oder im Impressum der Webseite, als Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte an den Bildern genannt. Zudem verpflichtet sich der Kunde uns zu jedem Bild- und Datenmaterial mitzuteilen, ob und mit welchem Inhalt eine Urhebernennung oder eine Benennung des Kunden erfolgen soll. Bei fehlender Angabe zur Urhebernennung oder Nennung des Kunden, ist die Nennung in das freie Ermessen der C. Jul. Herbertz GmbH gestellt und der Urheber bzw. der Kunde verzichtet auf weitere Rechte.
III. Eine gesonderte Vergütung ist für die Bildnutzung nach dieser Vereinbarung nicht zu leisten.
IV. Der Kunde sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er das oder die Werke entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
V. Der Kunde unterstützt uns bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber der C. Jul. Herbertz GmbH aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) geltend machen, insbesondere durch das zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
VI. Der Kunde ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung notwendigen erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten – verpflichtet.
O. Erfüllungsort und Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
I. Holt ein Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (ausländischer Abnehmer), oder dessen Beauftragter den Liefergegenstand ab oder befördert oder versendet er ihn ins Ausland, so hat der Kunde uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde die für die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu bezahlen.
II. Bei Lieferungen von der Bundesrepublik Deutschland in andere EU-Mitgliedsstaaten hat der Kunde uns vor Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Andernfalls hat er für die Lieferung zusätzlich zur vereinbarten Vergütung den vom Lieferer gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.
III. Die Vertragssprache ist Deutsch.
IV. Erfüllungsort ist Solingen.
V. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Solingen.
VI. Abschnitt IV. dieser Bedingungen gilt entsprechend für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder der EU haben oder deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
VII. Abschnitt IV. und Abschnitt V. lassen unsere Befugnis ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen unberührt.
VIII. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Kollisionsrechtlichen Bestimmungen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen.